Brandschutzklappen

Was sind Brandschutzklappen?

Eine Brandschutzklappe (BSK oder FSK) ist eine technische Absperrvorrichtung gegen Übertrag von Feuer und Rauch, eingebettet in Lüftungsleitungen durch Wänden und Decken. Situationsbedingt auch entfernt von Wänden mit Ertüchtigung durch Promabest bzw. Promat zur Herstellung der Feuerwiederstandsklasse größer F30.

Risiken

Das erhöhte Risiko durch Verwendung asbesthaltiger Bauteile in Brandschutzklappen, ergibt sich durch Auslösung des Schließvorganges seitens Feuer bzw. Rauch und altersbedingten Defekt und den damit verbundenen Faserfreisetzungspotenzial durch beschädigte Anschlagsdichtungen und Klappenblätter.

Prüfung

Zur wiederkehrende Prüfung der asbesthaltigen Brandschutzklappe sind erhöhte Schutzmaßnahmen notwendig. Hierzu ist es erforderlich, zum Schutz dritter, beidseitig der BSK eine Staubdichte Abschottung zu errichten und hinsichtlich der Zugänglichkeit mindestens mit einer 1-Kammer-Schleuse zu versehen. Die Prüfung an sich, erfolgt durch eine befähigte Person unter persönlicher Schutzausrüstung (PSA) nach Herstellervorgabe. Nach erfolgreicher Prüfung findet in beiden Arbeitsbereichen eine Raumluftanalyse nach VDI 3492 statt. Erst nach Freigabe können die Bereiche rückgebaut werden. Der Vorgang wiederholt sich je nach Anzahl der Klappen. Da es sich hierbei um einen erheblichen Kostenaufwand handelt, welcher das Problem der asbesthaltigen Bauteile nicht zulösen vermag, ist eine fachgerechte Sanierung der Anlagen erstrebenswert.

Sanierung

Der Ausbau sowie die Zuführung zur Entsorgung der belasteten Brandschutzklappen, dürfen nur zugelassene Firmen die personell und sicherheitstechnisch die Anforderungen der TRGS 519 Abs. 3 erfüllen, vornehmen. Differenzierte Sachkundenachweise sind erforderlich. Für alle Tätigkeiten mit Asbest besteht Anzeigepflicht bei der zuständigen Behörde.

Darstellung der belasteten Bauteile